Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

Pension Niederalteicher Hof
Marktplatz 10
94491 Hengersberg

Stand: 28.02.2019

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur mietweisen Überlassung von Pensionszimmern zur
Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten Leistungen durch die Pension „Niederalteicher
Hof“.
Diese Geschäftsbedingungen können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
Die AGB’s sind für jeden Kunden und Gast in der Pension und im Internetauftritt der Pension einsehbar.
1.2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in
Schriftform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Buchung eines Zimmers vom Gast telefonisch,
schriftlich, per Email, auf der Homepage oder über ein Online Buchungssystem im Internet der Pension zu
den bekannt gegebenen Geschäftszeiten zugegangen ist und diese Buchung von der Pension bestätigt
wurde.
Die Bestätigung durch die Pension „Niederalteicher Hof“ kann ebenfalls telefonisch, per Email oder auf
Wunsch auf dem Briefweg erfolgen.
2.2. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn
ein Zimmer gebucht und bereitgestellt wurde, aus Zeitgründen eine explizite Bestätigung jedoch nicht
möglich ist.
2.3. Vertragspartner sind die Pension „Niederalteicher Hof“, vertreten durch die Fair Develop GmbH & Co. KG
und der Gast.
Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch
begründeten Verbindlichkeiten und alle aus dem Beherbergungsvertrag entstehenden Kosten einzustehen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Die Pension „Niederalteicher Hof“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise zu bezahlen. Der Begleichung des
Rechnungsbetrags kann in bar und per Kredit- oder EC-Karte erfolgen. Bei frühzeitiger Abreise – falls nicht
anderweitig abgesprochen – bleibt der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension „Niederalteicher Hof“ den
Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden,
insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.
3.4. Rechnungslegung ist nach Absprache möglich.
Rechnungen der Pension „Niederalteicher Hof“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von
5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3.5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Diese beträgt zurzeit 7 % für Übernachtungskosten und 19 % für Frühstückskosten.
3.6. Die Pension „Niederalteicher Hof“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden
schriftlich vereinbart.

4. Storno- und Rücktrittsbedingungen

4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension vorab geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des
Hotels in Schriftform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen der Pension und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Schriftform
vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und
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Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich der Pension ausübt.
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension „Niederalteicher Hof“ die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann die Pension die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung
stellen.
4.4. Sofern in Schriftform eine Frist zum Rücktritt des Gastes vereinbart wurde, ist die Pension „Niederalteicher
Hof“ innerhalb dieses Zeitraums aus sachlich gerechtfertigtem Grund ebenfalls zum Rücktritt vom
Beherbergungsvertrag berechtigt. Dazu zählen z.B. die Nichteinhaltung einer vertraglich vereinbarten
Vorauszahlung, höhere Gewalt und andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände, die eine
Erfüllung des Vertrags nicht möglich machen.
4.5. Die Pension „Niederalteicher Hof“ hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf
dem mit dem Gast praktiziertem Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

5.1. Der Kunde erwirbt, wenn nicht anderweitig vereinbart, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
5.2. Check In: Die Zimmer können ab 14 Uhr und bis spätestens 18 Uhr bezogen werden. Sollte das Zimmer
bereits bezugsfertig sein, ist unter Umständen auch ein früherer Check In möglich. Ein Check In nach 18
Uhr ist nur bei vorheriger telefonischer und schriftlicher Bekanntgabe möglich. Zur besseren Disposition wird
gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit vorab mitzuteilen.
5.3. Check Out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Gepäck kann kostenfrei eingelagert werden.
Erfolgt eine spätere Übergabe der Zimmer aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, so
werden nach 13 Uhr 50% des Zimmerpreises und nach 16 Uhr 100 % des Zimmerpreises in Rechnung
gestellt.

6. Haftungen

6.1. Der Gast haftet gegenüber der Pension „Niederalteicher Hof“ für die von ihm oder seinen Gästen
verursachten Schäden.
6.2. Die Pension „Niederalteicher Hof“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die
Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension ist in diesem Falle darum bemüht,
gleichwertige Leistungen zu beschaffen.
6.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu
versichern. Eine Haftung der Pension „Niederalteicher Hof“ in diesen Fällen wird ausgeschlossen.
6.4. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Gelände Gebrauch macht, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.5. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension
„Niederalteicher Hof“. Sollten diese Leistungen in Ausnahmefällen übernommen werden, sind sie mit größter
Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sind
ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension in 94491 Hengersberg.
7.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Fair Develop GmbH & Co. KG in 34537 Bad Wildungen.
7.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist
ausgeschlossen.
7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der
Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.